Informationen zu Leistungsfeststellungen (Klassenarbeiten) im Schuljahr 2020/2021

Mit Schreiben vom 27. April 2021 hat das Kultusministerium die Schulen über Testungen vor Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie vor Leistungsfeststellungen informiert.

Das zugehörige Schreiben finden Sie hier: Schreiben Kultusministerium

Für die Durchführung der Arbeiten in den Klassen 5 bis 10 hat dies zur Folge, dass den Schüler*innen ein Testangebot zu unterbreiten ist. Dies kann auf freiwilliger Basis wahrgenommen werden. Hiervon ausgenommen sind geimpfte und genesene Personen im Sinne des §4a Absätze 2 und 3.

Dieses freiwillige Testangebot erhalten die Schüler*innen in der Schule am Tag der Klassenarbeit vor deren Beginn. Schüler*innen, die sich testen lassen wollen, müssen daher vor dem eigentlichen Beginn der Klassenarbeit zu dem im Vertretungsplan ausgewiesenen Zimmer kommen. Daher bitte unbedingt den Vertretungsplan beachten und kontrollieren, ob der Zeitrahmen der Klassenarbeit gegebenenfalls verlängert wurde. Es muss außerdem die Einverständniserklärung zur Testung schon vorliegen oder aber am Tag der erstmaligen Testung abgegeben werden.

Neben dem Nachweis durch die Teilnahme an der Testung in der Schule gemäß §14b Absatz 11 der Corona-Verordnung (Schnelltest in der Schule) besteht die Möglichkeit des Nachweises durch die Bescheinigung eines COVID-19-Schnelltests im Sinne des §4a Absatz 1 der Corona-Verordnung (,,Bürgertest“). Dessen Vorlage muss am Tag der Klassenarbeit erfolgen.

Getestete und ungetestete Schüler*innen werden zur Durchführung der Klassenarbeit räumlich voneinander getrennt.

Für Schüler*innen mit einem positiven Ergebnis eines Schnelltests gem. § 14b Absatz 11 oder §4a Absatz 1

Corona-Verordnung besteht ein Zutrittsverbot. Eine Teilnahme an der Klassenarbeit ist dann nicht möglich