Liebe Schüler*innen, liebe Eltern,
aufgrund der Corona-Verordnung des Landes BW in der ab 24.04.21 gültigen Fassung ist während der Phase des Fernlernunterrichts nur noch die Durchführung schriftlicher und praktischer Leistungsfeststellungen, soweit diese für die Erfüllung der Mindestanzahl der Leistungsfeststellungen zwingend erforderlich sind, möglich.
Das bedeutet, dass in Hauptfächern unter Umständen insgesamt nur 2 Klassenarbeiten (pro Schulhalbjahr mindestens eine), in Nebenfächern gegebenenfalls keine Klassenarbeiten geschrieben werden.
Bitte beachten Sie den aktualisierten Klassenarbeitsplan auf DSB, der im Laufe des Wochenendes eingestellt wird. 
Schülerinnnen und Schüler, die mit dem öffentlichen Personennahverkehr anreisen, müssen gemäß der angepassten Corona-Verordnung ab sofort eine FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen.