Informationen zum schriftlichen Abitur im Schuljahr 2020/2021

Mit Schreiben vom 27. April 2021 hat das Kultusministerium die Schulen über mögliche freiwillige Testungen vor der schriftlichen Abiturprüfung informiert.

Das zugehörige Schreiben finden Sie hier: Schreiben Kultusministerium

Die Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Kultusministeriums: Homepage Kultusministerium

Für die Durchführung des schriftlichen Abiturs hat dies zur Folge, dass den Schüler*innen der Jahrgangsstufe 2 nun ein Testangebot zu unterbreiten ist. Dieses kann auf freiwilliger Basis wahrgenommen werden. Hiervon ausgenommen sind geimpfte und genesene Personen im Sinne des §4a Absätze 2 und 3.

Die Testung der Schüler*innen soll nicht unmittelbar vor Beginn der Prüfung erfolgen. Die wahrzunehmenden Testtermine an der Schule sind:

Fr 30.04. um 10 Uhr oder 13 Uhr

Di 04.05., um 15 Uhr

Fr 07.05., Mi 12.05., Fr 14.05., Mi 19.05., Fr 21.05. jeweils um 14.30 Uhr.

Es muss außerdem die Einverständniserklärung zur Testung schon vorliegen oder aber am Tag der erstmaligen Testung abgegeben werden.

Neben dem Nachweis durch die Teilnahme an der Testung in der Schule gemäß §14b Absatz 11 der Corona-Verordnung (Schnelltest in der Schule) besteht die Möglichkeit des Nachweises durch die Bescheinigung eines COVID-19-Schnelltests im Sinne des §4a Absatz 1 der Corona-Verordnung (,,Bürgertest“). Eine häusliche Testung genügt nicht! Die Vorlage der Bescheinigungen muss dann an den schulischen Testtagen erfolgen.

Alle Schüler*innen, die sich der zweimalig pro Woche angebotenen Testung unterziehen, erfüllen die Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung im Prüfungsraum für Getestete, unabhängig davon, an welchen Wochentagen der jeweiligen Prüfungswoche die Prüfungen stattfinden.

Ungetestete Schüler*innen werden während des schriftlichen Abiturs räumlich von den Getesteten getrennt in einem gesonderten Prüfungsraum untergebracht.

Für Schüler*innen mit einem positiven Ergebnis eines Schnelltests gem. § 14b Absatz 11 oder §4a Absatz 1 Corona-Verordnung besteht ein Zutrittsverbot. Eine Teilnahme am schriftlichen Abitur wäre dann nicht möglich. Die Planung der Zeitpunkte, an denen für die jeweiligen Prüfungen Testungen vorgesehen sind, ist deshalb so gewählt, dass im Falle eines positiven Ergebnisses eines Schnelltests das negative Ergebnis eines PCR-Tests Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist.

Zur Planung bitten wir die Schüler*innen im Oberstufenraum Jahrgangsstufe 2 auf Moodle ihre Teilnahme oder Nichtteilnahme an den Tests in der eingestellten Abfrage bis morgen, Donnerstag, 29.04.2021, 20 Uhr, zu vermerken.