Testpflicht entfällt

Mit Ablauf des 13. April 2022 ist an Schulen in Baden-Württemberg grundsätzlich die Testpflicht auf das Corona-Virus entfallen.

Der Zutritt zum Schulgelände und die Teilnahme am Unterricht sowie an schulischen Veranstaltungen ist somit wieder ohne Testnachweis möglich.

Grundsätzlich wird für Schüler*innen bei Auftreten eines positiven Falls in der Klasse keine Quarantänepflicht als Kontaktperson bestehen.

Auf Bundesebene wird derzeit über Änderungen bei den Absonderungs- und Quarantäneregelungen für die Zeit ab dem 1. Mai 2022 beraten. Über diese Änderungen und die Auswirkungen auf die landesrechtlichen Absonderungsbestimmungen werden wir Sie so bald als möglich informieren.