Im Zeitraum vom 16. Dezember bis zum Ende der Weihnachtsferien, also bis zum 10. Januar, sind die Schulen grundsätzlich pandemiebedingt geschlossen, da Kontakte deutlich eingeschränkt werden müssen.

Für die Schüler*innen der Klassenstufen 5 bis 7, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird im Zeitraum vom 16. bis zum 22. Dezember an den regulären Schultagen während der Unterrichtszeit eine Notbetreuung eingerichtet. Beachten Sie bitte, dass Anspruch auf Notbetreuung nur die Kinder haben, bei denen beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende vom ihrem Arbeitgeber am Arbeitsplatz als unabkömmlich gelten.

Sollten Sie für ihr Kind eine Notbetreuung verbindlich in Anspruch nehmen wollen, nehmen Sie bitte möglichst noch heute (spätestens Dienstag, 15.12.2020, 12 Uhr) über das Sekretariat telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf, damit wir die organisatorischen Rahmenbedingungen dafür schaffen können.