Informationen zu Testungen
Die Schule bietet in der ersten Woche für die Jahrgangsstufe 2 Testkits zu zwei freiwilligen Testungen an. Diese sind im Sekretariat erhältlich.

Ab dem 19. April soll dann die Testung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung als Zugangsvoraussetzung gelten. Von dieser förmlichen Pflicht ausgenommen sind Abschlussprüfungen und notwendige schriftliche Leistungsfeststellungen, soweit sie zwingend erforderlich sind und in der Präsenz durchgeführt werden müssen. Weitere lnformationen zu den Rahmenbedingungen und der Rechtsgrundlage der Testpflicht, die ab dem 19. April 2021 greifen soll, werden den Schulen übermittelt, sobald die Landesregierung abschließend entschieden hat.