Das Kultusministerium hat den Schulen am 1. April Informationen zum Schulbetrieb nach den Osterferien zukommen lassen. Die Veröffentlichung des Kultusministeriums finden Sie hier und als pdf-Datei hier.

In der Woche ab 12. April 2021 findet auch für die Klassen 5 und 6 kein Präsenzunterricht statt. Für die Klassen 5 bis 10 wird Fernlernunterricht angeboten. In der Oberstufe beginnt wie geplant die Jahrgangsstufe 2 mit einer Woche Präsenzunterricht und geht dann in den zwei Schulwochen vor dem schriftlichen Abitur in den Fernlernunterricht. Die Jahrgangsstufe 1 startet deshalb nach den Ferien mit einer Woche Fernlernunterricht und hat anschließend ab 19. April bis zu den Pfingstferien durchgehend Präsenzunterricht.

Für die Schüler*innen der Klassen 5 bis 7 wird wieder eine Notbetreuung angeboten.

Derzeit ist laut Kultusministerium vorgesehen, ab dem 19. April 2021 zu einem Wechselbetrieb für alle Klassenstufen zurückzukehren, sofern es das lnfektionsgeschehen dann zulässt. Hierzu folgen zu gegebener Zeit weitere lnformationen.

Ab dem 19. April soll dann die Testung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung als Zugangsvoraussetzung gelten. Von dieser förmlichen Pflicht ausgenommen sind Abschlussprüfungen und notwendige schriftliche Leistungsfeststellungen, soweit sie zwingend erforderlich sind und in der Präsenz durchgeführt werden müssen. Weitere lnformationen zu den Rahmenbedingungen und der Rechtsgrundlage der Testpflicht, die ab dem 19. April 2021 greifen soll, werden den Schulen übermittelt, sobald die Landesregierung abschließend entschieden hat.

Die angekündigten Arbeiten der Klassen 5 bis 10 sind nach bisherigem Kenntnisstand nicht betroffen. Die veröffentlichten Klassenarbeitspläne bis zum Ende des Schuljahres behalten daher ihre Gültigkeit.