Liebe Schüler*innen und Eltern,

am vergangenen Mittwoch wurde auf Länderebene zusammen mit dem Bundeskanzleramt beschlossen, dass der Lockdown in Deutschland bis zum 7. März 2021 verlängert wird.

Dies hat selbstverständlich auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb. Hierzu haben wir gestern Nachmittag entsprechende Informationen aus dem Kultusministerium erhalten (das Original finden Sie hier und hier), die wir Ihnen hiermit mitteilen:

1) Die Klassenstufen 5-10 bleiben bis mindestens zum 5. März 2021 im Fernunterricht.

Wir weisen an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass Sie für Ihre Kinder bei uns einen Laptop als Leihgerät ausleihen können, sofern es bei Ihnen Zuhause mit der technischen Ausstattung Ihrer Kinder Probleme gibt.

Die von uns eingerichtete Notbetreuung für Kinder aus den Klassenstufen 5-7 bleibt bestehen.

2) Für die Kursstufe soll Wechselunterricht angeboten werden.

In Abstimmung mit den Pforzheimer Gymnasien werden wir die Kursstufen wochenweise im Wechsel in den Präsenzunterricht zurückholen. Dies bedeutet im Einzelnen:

a) Jahrgangsstufe 1:

Fernunterricht in der Woche vom 22. – 26. Februar
Präsenzunterricht in der Woche vom 1. – 5. März

b) Jahrgangsstufe 2:

Präsenzunterricht in der Woche vom 22. – 26. Februar
Fernunterricht in der Woche vom 1. – 5. März

Der Sportunterricht verbleibt im Fernunterricht mit Ausnahme der Vorbereitung auf die fachpraktische Prüfung im Fach Sport einschließlich der fachpraktischen Leistungsfeststellungen.

Für die Schülerinnen und Schüler besteht weiterhin keine Präsenzpflicht, d.h. die Eltern können wie bisher darüber entscheiden, ob die Schulpflicht in der Präsenz oder im Fernlernen erfüllt wird.

Damit in den Phasen des Präsenzunterrichts dieser so sicher wie möglich gehalten werden kann, ist es notwendig, dass die bestehenden Regelungen unbedingt eingehalten werden:

1) Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände und während des Unterrichts (wir empfehlen Ihren Kindern, dass sie entweder eine medizinische OP-Maske oder eine FFP2-Maske tragen; OP-Masken können im Notfall bei Bedarf von den Schülerinnen und Schülern im Sekretariat abgeholt werden)

2) Im Unterricht und im Schulhaus ist darauf zu achten, dass man einen möglichst großen Abstand zueinander einhält (Abstandsgebot von 1,5 Metern).

3) Einhaltung der Hygieneregelungen (regelmäßiges Händewaschen, Reinigen der Tische nach Verlassen der Räume, Nies-Etiquette usw.)

4) Regelmäßiges Stoßlüften

Sollten wir neue Informationen oder Vorgaben vom KM erhalten, werden wir Sie zeitnah über die bewährten Kommunikationswege informieren. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

Herzliche Grüße
Das Schulleitungsteam