Liebe Schüler*innen, sehr geehrte Eltern,

wie bereits in den Eckpunkten zum neuen Schuljahr angekündigt, im Folgenden die wesentlichen Aspekte für die Teilnahme am Präsenzunterricht im neuen Schuljahr:

Maskenpflicht

Mindestens für die ersten beiden Schulwochen gilt eine inzidenzunabhängige Maskenpflicht im Unterricht und im Schulgebäude. Im Musik- und fachpraktischen Sportunterricht gibt es davon situationsgebundene Ausnahmen. Beim Essen und Trinken ist die Maskenpflicht aufgehoben, ebenfalls außerhalb des Schulgebäudes, dann ist allerdings das Abstandsgebot einzuhalten.

Testpflicht als Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht

Wie bisher dürfen die Schüler*innen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie in den ersten beiden Schulwochen unter schulischer Aufsicht einen Corona-Antigen-Schneltest durchführen. Diese Testungen sind in diesem Schuljar einheitlich für Montag und Mittwoch vorgesehen. Ab 27. September ist dann ein zusätzlicher dritter Test vorgeschrieben, der dann immer am Freitag erfolgen wird.

Ausgenommen von der Testpflicht sind genesene oder vollständig geimpfte Schüler*innen. Diese bringen die entsprechenden Dokumente bitte noch einmal mit und zeigen diese bei der Klassenlehrer*in vor, damit die testenden Lehrer*innen einen Überblick über die notwendigen Testungen haben.