Stand: 21.01.2022

Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler*innen,

aufgrund einer Vielzahl von telefonischen Anfragen zu den Quarantänevorschriften, die unsere Kapazitäten überschreiten, möchten wir Sie auf die offizielle FAQ-Seite „Fragen und Antworten zu Quarantäne und Isolation“ des Landes Baden-Württemberg hinweisen:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-quarantaene/

Dort finden Sie in gut strukturierter Form alle notwendigen Informationen.

 

Hier die Antworten auf die zwei am häufigsten gestellten Fragen, ohne Gewähr auf Vollständigkeit:

Ich bin positiv auf SARS-CoV-2 getestet und begebe mich direkt aufgrund der Verordnung in Absonderung. Von wem und wann erfahre ich, wie lange meine Absonderung dauert?

Ihre Absonderung dauert 10 Tage, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Probenahme beziehungsweise ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Probe bei dem auswertenden Labor. Das Datum ergibt sich aus dem Laborbefund. Das Testergebnis erhalten Sie direkt von der Teststelle bzw. dem Labor (meist per App, Mail oder Ausdruck). Sie werden nicht mehr regelmäßig vom Gesundheitsamt kontaktiert, sofern Sie nicht Teil eines Ausbruchsgeschehens oder vulnerablen Settings sind. Die Pflicht zur Absonderung besteht weiterhin.

Die Absonderung endet vorzeitig ab dem siebten Tag, sofern ein negativer Schnelltest vorliegt, der professionell durch geschulte Dritte durchgeführt wurde (zum Beispiel in der Teststelle, Apotheke, beim Hausarzt).

Konkrete Beispiele finden Sie auf der angegebenen Internetseite.

Ich bin als Schüler*in als Kontaktperson in Quarantäne. Wie lange muss ich mindestens in Quarantäne bleiben?

Ab dem fünften Tag der Quarantäne als enge Kontaktperson kann diese mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses der Schülerin/des Schülers beendet werden. Die Probe darf frühestens am fünften Tag der Quarantänepflicht abgenommen werden. Die Durchführung des Schnelltests muss durch einen Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 TestV oder in der Schule erfolgen, sofern die Schule dies unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen anbietet.

Liegt das Ergebnis vor, so endet die Quarantäne automatisch. Sie muss demnach nicht durch die zuständigen Behörden aktiv aufgehoben werden. Für die Durchführung der Testung darf die häusliche Quarantäne verlassen werden. Dabei ist unbedingt auf das Einhalten von Schutzmaßnahmen zu achten (AHA+L Regeln). Bis zum Ablauf des zehnten Tages der ursprünglichen Quarantäne ist das negative Testergebnis mitzuführen und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzuzeigen. Sie müssen das Testergebnis nicht bei der zuständigen Behörde einreichen.