Für den Schulbetrieb ab Montag, 4. April, 2022, werden folgende Regelungen gelten:

Maskenpflicht entfällt

Auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Es ist selbstverständlich möglich, die Maske freiwillig zu nutzen, gerade im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen.

Testpflicht gilt bis zu den Osterferien unverändert fort

Die Schülerinnen und Schüler testen sich weiterhin zweimal pro Woche. Von der Testpflicht ausgenommen sind quarantänebefreite Personen, denen zwei freiwillige Tests pro Woche angeboten werden.

Hygienevorgaben, Lüften und Abstand

Die bisherigen Hygieneregeln und die Vorgaben zum regelmäßigen Lüften sollen weiterhin beachtet werden. Soweit möglich ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Die bisherigen Hygienevorgaben für den Unterricht in Gesang und an Blasinstrumenten sind nicht mehr verpflichtend.

Umgang mit Coronainfektionen in der Klasse oder Lerngruppe

Bei einem Infektionsfall in einer Klasse gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Sowohl die fünftägige „Kohortenpflicht“ als auch die Kontaktbeschränkungen im Sport- und Musikunterricht entfallen.

Zutritts- und Teilnahmeverbote

Das Zutritts- und Teilnahmeverbot ist künftig auf Personen begrenzt, die der Testpflicht nicht nachkommen.

Veranstaltungen

Bei Schulveranstaltungen in der Schule bzw. auf dem Schulgelände ist ein negativer Testnachweis vorlegen.