Um der weiter zunehmenden Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 entgegenzuwirken, sind bis zum 31. Januar 2021 die Schulen weiterhin grundsätzlich geschlossen.

Für die Schüler*innen der Klassenstufen 5 bis 7, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, kann an den regulären Schultagen während der Unterrichtszeit eine Notbetreuung eingerichtet werden.

Die Schließung, mit der die Anzahl der Kontakte reduziert werden soll, kann nur dann wirksam werden, wenn die „Notbetreuung“ ausschließlich dann in Anspruch genommen wird, wenn dies zwingend erforderlich ist, d.h. eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann.

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigten tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.

Es ist deshalb für die Teilnahme an der Notbetreuung zu erklären, dass

  • die Erziehungsberechtigten beide entweder in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind oder ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen, sofern sie die Abschlussprüfung im Jahr 2021 anstreben und
  • sie dadurch an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind.Bei Alleinerziehenden kommt es entsprechend nur auf deren berufliche Tätigkeit bzw. Studium/Schule an.

Sollten Sie für ihr Kind eine Notbetreuung verbindlich in Anspruch nehmen wollen, nehmen Sie bitte über das Sekretariat telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf.

Die Orientierungshilfe zur Notbetreuung des Kultusministeriums finden Sie hier: Orientierungshilfe Notbetreuung