Liebe Schulgemeinschaft,

die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts in den Jahrgangsstufen 1 und 2 steht mit dem 04. Mai 2020 kurz bevor. In diesem Zusammenhang erhielten wir zahlreiche Hinweise des Kultusministeriums und des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Aktuell einen Brief der Kultusministerin an die Eltern:

Schreiben von Kultusministerin Dr. Eisenmann an alle Eltern und Erziehungsberechtigten (28.04.2020)

Wir möchten heute aufgrund der Fülle der Informationen über die wesentlichen Entwicklungen, Maßnahmen und Termine informieren:

Teilnahme am Präsenzunterricht

Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler, die ein gesundheitliches Risiko haben, dürfen nur von zu Hause aus am Unterricht teilnehmen. Dazu zählen insbesondere Personen mit relevanten Vorerkrankungen wie

  • Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z.B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck)
  • chronische Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD)
  • chronischen Lebererkrankungen
  • Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
  • Krebserkrankungen
  • ein geschwächtes Immunsystem (z.B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch die regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison)

Bei Schülerinnen und Schülern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme am Unterricht. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen leben, die einer der genannten Risikogruppen angehören. Bitte melden Sie sich über das Sekretariat bei der Schulleitung und über die bekannten E-Mailadressen bei Klassenlehrer oder Mentor, falls Sie oder Ihr Kind zur oben genannten Gruppe gehören. Fehlanzeigen sind nicht erforderlich.

Präsenzunterricht Jahrgangsstufe 1 + 2

  • ausführliche Informationen des Kultusministeriums zum eingeschränkten Präsenzunterricht finden Sie hier: Eingeschränkter Start des Schulbetriebs am 4. Mai
  • Die Stundenpläne der Schülerinnen und Schüler befinden sich aus datenschutzrechtlichen Gründen im Moodle-Kurs „Informationen der Schulleitung und Administratoren“ und als Aushang im DSB der Schule
  • Lehrkräfte, die einer Risikogruppe angehören, unterrichten weiter im Fernunterricht unter Verwendung der Moodle-Plattform
  • Die Busunternehmen sind über die Unterrichtszeiten informiert. Nach Möglichkeit soll der Schulweg aber zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden.
  • Die Hygienehinweise des Kultusministeriums wurden im Schulgebäude umgesetzt. Darüber hinaus sind folgende Aspekte beim Besuch der Schule besonderes zu beachten:
    • Solange die Schülerinnen und Schüler sich nicht an ihrem Arbeitsplatz befinden, sollen sie im Haus und auf dem Schulgelände einen Mundschutz tragen.
    • Der Zugang zum Schulgebäude erfolgt über die drei Eingänge (Aula – Schulhof – Stadthalle) möglichst gut verteilt und nicht in Gruppen.
    • An jedem der Eingänge ist ein Desinfektionsmittelspender aufgestellt, der vor Betreten des Gebäudes benutzt werden soll.
    • Im Schulgebäude ist ein Einbahnwegeplan ausgewiesen. Es sind immer die jeweils rechten Seiten der Wege in Laufrichtung zu begehen.
  • Die Mindestzahl der schriftlichen Klassenarbeiten kann aufgrund der zeitweisen Schulschließung nicht eingehalten werden. Sie kann deshalb unterschritten werden, wenn die vorgegebene Anzahl der schriftlichen Arbeiten in der verbleibenden Unterrichtszeit nicht mehr geschrieben werden kann.
  • Die Verpflichtung zur Durchführung einer gleichwertigen Feststellung von Schülerleistungen (GFS) ist ausgesetzt. Eine bereits durchgeführte GFS bleibt jedoch Teil der Jahresleistung. Soweit eine Schülerin oder ein Schüler eine ausstehende GFS ausdrücklich zu halten wünscht, soll diese aus Gründen der Chancengleichheit ermöglicht werden. Kann die GFS nicht während des Präsenzunterrichts gehalten werden, sind auch andere Formen der Darstellung möglich.

Fernunterricht Klassen 5 – 10

  • Der Unterricht in den Klassen 5 bis 10 findet bis auf Weiteres als Fernunterricht auf der Moodle-Plattform statt.
  • Bitte beachten Sie die Informationen des Kultusministeriums: Homepage Kultusministerium
  • Bitte beachten Sie weiter, dass die offiziellen Schreiben des Kultusministeriums erst im Nachgang für die Schulen kommentiert werden und in der Anpassung auf die Schulen etwas Zeit benötigen.

Notbetreuung

Antragstellung und Überprüfung erfolgt weiterhin beim Schulträger. Das Antragsformular finden Sie auf der Homepage der Stadtverwaltung Neuenbürg: Homepage Neuenbürg

Mit dem Beginn des Präsenzunterrichts in den Jahrgangsstufen 1 und 2 wird sich auch an einigen Stellen bei den Klassen 5 bis 10 die Intensität / Art der Unterrichtsbetreuung verändern. Alle Lehrkräfte begeben sich nun in eine neue Arbeitsphase, die neue Herausforderungen zeitlicher wie inhaltlicher Art mit sich bringt. Wir bitten daher um Verständnis, falls es Änderungen im bisherigen Ablauf des Fernunterrichts gibt. Inwieweit auch bei den Klassen 5 bis 10 zu einer Kombination aus Präsenz- und Fernunterricht übergegangen wird, ist aktuell noch nicht abzusehen. Es erreichen uns fast täglich neue Informationen und Präzisierungen von offizieller Seite, die eine ständige Anpassung unseres Konzepts erfordern. Wir werden alle am Schulleben Beteiligten über diese Entwicklungen über unsere Homepage, das DSB sowie unsere Lernplattform Moodle weiterhin auf dem Laufenden halten.

Mit den besten Wünschen
Ihre und Eure Schulleitung