Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte

§6 Absatz 2 der Corona-Verordnung Schule fordert von Erziehungsberechtigten oder volljährigen Schüler*innen die Abgabe einer Erklärung über einen möglichen Ausschluss vom Schulbetrieb nach der Corona-Verordnung Schule und der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne. Diese Erklärung muss entsprechend der Verordnung nach jedem Ferienabschnitt erneuert werden, also auch nach den Herbstferien.

Die Erklärungen befinden sich hier:

Studieren Sie bitte die im Rahmen der Verordnung für Sie entstehenden Pflichten. Geben Sie ihrem Kind nach Möglichkeit einen ausgefüllten und unterschriebenen Ausdruck der ersten beiden Seiten bereits zum Wiederbeginn des Unterrichts am Montag,  02. November 2020, mit in die Schule zur Abgabe bei den Klassenlehrer*innen.

Bitte beachten: Bei Nichtvorlage der Erklärung ist ein Betreten der Schule NICHT möglich gemäß der Corona-Verordnung vom 15.10.2020.