Aufgrund der Anpassung der Corona-Verordnung-Schule am 16. Oktober, gelten ab Montag, 18. Oktober, die folgenden Änderungen bezüglich der Maskenpflicht:

Für die Schüler*innen entfällt die Maskenpflicht im Klassenzimmer, sobald sie an ihrem Platz sitzen oder stehen. Bewegen sich die Schüler*innen im Raum, so müssen sie eine Maske tragen.

Für die Lehrer*innen (und andere am Unterricht mitwirkende Personen) entfällt die Pflicht zum Tragen einer Maske im Klassenzimmer, solange sie den Mindestabstand von 1,5m einhalten.

Für sonstige Personen (die also weder Schülerinnen und Schüler, betreute Kinder oder am Unterricht mitwirkende Personen sind) gilt eine generelle Maskenpflicht auch im Klassenzimmer.

Bei einer Infektion in einer Klasse wird die Maskenpflicht für die betroffene Klasse und ihre Lehrer*innen für eine Dauer von 5 Tagen wieder eingeführt. Bei Erreichen der Alarmstufe wird die Maskenpflicht generell wieder eingeführt.

Außerhalb der Klassenzimmer gelten die bisher bestehenden Regeln weiter.

Die Corna-Verordnung-Schule finden Sie auf de Homepage der Kultusministeriums: Corona-Verordnung-Schule