Mit der Anpassung der Corona VO Schule vom 19. Juni 2021 ergeben sich Lockerungen bei der Maskenpflicht an Schulen. Diese können am Gymnasium Neuenbürg folgendermaßen umgesetzt werden:

Ab Montag, 21.06.21

  • Wegfall der Maskenpflicht im Freien auf dem Schulgelände bei Einhaltung des Abstandsgebots
  • Es besteht weiterhin Maskenpflicht im Schulgebäude und im Unterricht

Ab Donnerstag, 24.06.21

  • Voraussichtlich zusätzlicher Wegfall der Maskenpflicht im Unterricht
  • Die Maskenpflicht im Schulgebäude außerhalb der Unterrichtsräume bleibt bestehen

Sämtliche weiteren Regelungen und die Hygienemaßnahmen bleiben bestehen, insbesondere die individuellen Hofpausen, da eine Vermischung der Klassen weiterhin nicht stattfinden soll.