Mit der Corona-Verordnung Schule vom 18. März 2022 ergeben sich, neben anderen, die folgenden Änderungen für den Schulbetrieb:

  • Die Pflicht zur regelmäßigen Testung der Schülerinnen und Schüler wird von drei auf zwei Schnelltests pro Schulwoche reduziert.
  • Die fünfmalige Testung für den Fall, dass in der Klasse oder Lerngruppe eine Schülerin oder ein Schüler sich mit dem Coronavirus infiziert hat, entfällt.
  • Die Maskenpflicht gilt weiterhin auch in den Unterrichts und Betreuungsräumen.
  • Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind wieder möglich.

Die vollständige Corona-Verordnung Schule finden Sie hier: Corona-Verordnung Schule

Eine tabellarische Überischt zu den Regelungen finden Sie hier: Überischt