Die Tablet Nutzung im Unterricht durch Schülerinnen und Schüler wird für das kommende Schuljahr konkretisiert. In den Klassenstufen 10, JG1 und JG2 ist die Nutzung eines Tablets als „Heftersatz“ erlaubt. Es wird für die Nutzung eine Nutzungsvereinbarung geben, welche betroffene Schüler*innen vom ihren/m Klassenlehrer*innen / Tutor*in zu Beginn des nächsten Schuljahres ausgehändigt bekommen und unterschreiben müssen.

Für die anderen Klassenstufen ist die Nutzung als „Heftersatz“ untersagt. Die Überlegungen und Gründe dafür, könnt Ihr/können Sie gerne am Elternabend im nächsten Schuljahr erfragen.

Durch die Nutzung oder Nicht-Nutzung eines Tablets im Unterricht entstehen Schülerinnen und Schülern keinerlei Vor- oder Nachteile. Es handelt sich bei der Nutzung um eine persönliche Entscheidung.